Stiftungstreuhand mit Verantwortung: Vermögen für den guten Zweck einsetzen.
Hansen & Heinrich begleitet Stifterinnen und Stifter bei der Gründung, Verwaltung und strategischen Ausrichtung gemeinnütziger Stiftungen – rechtssicher, individuell und mit Weitblick.

Stiftungen wirkungsvoll gestalten: Individuelle Lösungen für nachhaltiges gesellschaftliches Engagement.
Die Stiftungstreuhand von Hansen & Heinrich bietet Ihnen eine individuelle, vertrauensvolle Begleitung rund um die Gründung, Verwaltung und strategische Ausrichtung gemeinnütziger Stiftungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen gezielt und nachhaltig für gemeinnützige Zwecke einzusetzen – mit einem tiefen Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen, administrative Anforderungen und persönliche Zielsetzungen. Als bankenunabhängiger Partner bringen wir langjährige Erfahrung, ein breites Netzwerk und persönliches Engagement mit. Ob fördernde oder operativ tätige Stiftung – wir helfen Ihnen, Ihre Ideen wirksam umzusetzen und gestalten gemeinsam Strukturen, die Bestand haben.
Unsere Leistungen für Sie.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Stiftungssatzung, übernehmen die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und führen alle notwendigen Schritte zur Anerkennung Ihrer Stiftung durch. Hinzu kommen beispielsweise die Klärung der Gemeinnützigkeit, die Definition des Stiftungszweckes sowie die Realisierung individueller Wünsche und Ziele unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften. Dabei erbringen wir selbst keine Rechts- und Steuerberatung, sondern greifen auf bewährte Fachleute und ein eingespieltes Team zurück.
Die Hansen & Heinrich Stiftungstreuhand übernimmt die verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Ausführung aller Aufgaben und Pflichten, welche bei der Übernahme der Treuhänderschaft für eine rechtlich unselbstständige Stiftung anfallen. Die Stifterin und der Stifter entscheiden, ob sie dem Stiftungsrat angehören möchten und in welcher Weise sie in das laufende Geschehen eingebunden werden.
Zusammen mit unseren Partnern übernehmen wir für den Stiftungsvorstand die Verwaltung der Stiftung bezüglich ausgewählter Aufgaben oder als Komplettpaket. Dazu gehören beispielsweise: Protokollierung der Vorstandssitzungen, Umsetzung der Förderbeschlüsse, die Erstellung der Spenden-/Zustiftungsbescheinigungen, Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses, Erstellung des Mittelverwendungsberichts, Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden, Dienstleistern, Steuer- und Rechtsberatern, Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen.
Die Nachfolge bei der Besetzung einzelner Stiftungsgremien kann sich schwierig und langwierig gestalten. Gerne helfen wir Ihnen mit unserem Netzwerk und persönlichen Ansätzen bei der Findung geeigneter KandidatInnen.
Was wir unter ESG-konformer Arbeit verstehen.
Wir arbeiten umweltbewusst und ressourcenschonend (E). Wir fühlen uns wohl bei unserer Arbeit und sind gerne für unsere Mandanten da (S). Wir sind korrekt, zuverlässig und arbeiten regulatorisch einwandfrei (G). Das tun wir gerne und aus Überzeugung.

Atlas Stiftungsfinanzen
Lesen Sie das Gespräch über die Begleitung auf dem Weg zur Philanthropie und die Arbeit für Stiftungen mit unseren Gründern Timon Heinrich und Andreas Heinrich.

Das sagen unsere Mandanten.
Ganz schön ausgezeichnet.






Ihre Fragen an uns.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Gerne beantworten wir sie Ihnen auch persönlich.
Bei H&H beginnt alles mit einem persönlichen Kennenlernen - entweder an einem unserere vier Standorte (Berlin, Frankfurt, Kempten, Düsseldorf) oder direkt bei Ihnen vor Ort. Gemeinsam evaluieren wir Ihren Ist-Stand und arbeiten an einer Strategie für Ihr Vermögen. Im gesamten Prozess haben Sie einen dezidierten Ansprechpartner, welcher Sie langfristig begleitet.
Bei den von uns errichteten Treuhandstiftungen achten wir darauf, dass ein späterer Wechsel hin zu einer rechtsfähigen Stiftung gut möglich ist. Deshalb wird häufig zunächst eine kleinere Treuhandstiftung errichtet, um erste Erfahrungen in der Gemeinnützigkeit zu sammeln. Später oder von Todes wegen kann dann das Stiftungsvermögen aufgestockt werden und bei Bedarf im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung dauerhaft im Sinne des Stifters verwaltet werden.
Für eine Treuhandstiftung sollten mindestens 250.000,- Euro liquides Vermögen eingebracht werden. Für eine rechtsfähige Stiftung sollten mindestens 1.000.000,- Euro liquides Vermögen eingebracht werden.
Im Gegensatz zu manchen Wettbewerbern verwenden wir nicht das Konstrukt der Schenkung unter Auflagen, sondern schließen echte Treuhandverträge ab. So bleiben die Stifter bezüglich des Treuhänders flexibel.
Ihre Ansprechpartner

